Hinweise, Buchungs- und Reisebedingungen

Anmeldung

Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Zahl der Teilnehmer für jede Gruppe begrenzt ist und die Buchungen in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bestätigt werden. Grundsätzlich ist der Anmeldeschluss für jede Tour vier Wochen vor Reisebeginn. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine Reisebestätigung ausgehändigt, in welcher auch die Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die gebuchte Reise aufgelistet sind. Mit Ihrer Anmeldung gelten die hier angeführten Buchungs- und Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

Reisevertrag

Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt bzw. Angebot sowie die Reisebestätigung.

Zahlung

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie die Anzahlungsrechnung in Höhe von € 125,– (bei Tourpreisen unter € 1.250,– werden 10 % des Reisepreises als Anzahlungsbetrag erhoben) und den Sicherungsschein unseres Versicherers R+V Versicherung. Ca. 4 Wochen vor Abreise geht Ihnen dann die abschließende Rechnung zu. Sofern Sie bei uns direkt gebucht haben, erhalten Sie von uns die Reiseunterlagen ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. Die Zahlung des Restreisepreises müssen Sie spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, eingehend bei uns, durchgeführt haben. Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben, können Sie dort die Reiseunterlagen, 14 Tage vor Reiseantritt gegen Bezahlung des Restreisepreises in Empfang nehmen.

Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. Angebot und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für TRAVELHOUSE bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen des Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Flughafensteuer und Sicherheitsgebühren für den Rückflug vom letzten Aufenthaltsort der Reise sind in der Regel in den Reisepreis miteinbezogen worden. Darüber hinaus werden an einigen Flughäfen Gebühren erhoben, die in bar zu zahlen sind und von uns nicht in den Tourpreis eingeschlossen werden können. Sollten solche bei Ihrer Reise anfallen, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Die genauen Beträge werden mit den Informationsunterlagen bekannt gegeben.
TRAVELHOUSE gibt mit der Programm- und Detailbeschreibung der Reise Informationen über die geplante Fluggesellschaft und kommt damit seiner Informationspflicht lt. EU-Verordung 2111/2005 nach. Dabei ist zu beachten, dass TRAVELHOUSE generell KEINE Fluggesellschaft bucht, die auf der von der Europäischen Kommission veröffentlichten "Schwarzen Liste im Luftverkehr" genannt werden. Informationen über diese Liste erhalten Sie unter: www.lba.de

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. TRAVELHOUSE behält sich das Recht vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Gleiches gilt bei der Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. TRAVELHOUSE ist verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TRAVELHOUSE eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anbieten kann

Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden, werden wir eine Teilerstattung leisten in Höhe der von uns ersparter Aufwendungen.
Für den Fall, da Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach dem Reisepreis. Dabei beläuft sich die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer fordern müssen, wie folgt:

  • bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn € 125,–
  • bei Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt bis 07 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt ab 06 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Statt zurückzutreten können Sie uns eine Ersatzperson benennen. Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B., wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Rücktritt des Reiseveranstalters

Bis 14 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht wurden.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag fristlos und unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend gelten die Vereinbarungen "Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung".
Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der späteren Aufwendungen anrechnen lassen.

Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, da sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:

  1. Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistung;
  2. Zusammenstellung von Einzelleistungen
  3. Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten
  4. Bearbeitung der Reiseanmeldung
  5. Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistung gemäß Reisevertrag;
  6. Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.

Sofern der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer im Sinne des Warschauer Abkommens mit dem Zusatz von Guadalajara ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen:

  1. bei innerdeutscher Luftbeförderung nach dem Luftverkehrsgesetz;
  2. bei internationaler Luftbeförderung mit Ausnahme USA und Kanada nach dem Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag 1955;

Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist – mit Ausnahme von Körperschäden – insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde Unsere Haftung ist auch dann insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde, oder soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens einer Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle Schadensersatzansprüche gegen TRAVELHOUSE aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis zu € 4.090,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (z. B. Sportveranstaltung, Führung, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit kenntlich gemachten Zusatzprogramme, die in der Regel bei der Reiseleitung zu buchen oder zu bezahlen sind.

Gewährleistung

1. Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den Reiseleiter, den Leistungsträger oder dessen örtliche Vertretung. Wir Ihrem Abhilfebegehren nicht Rechnung getragen oder ist an Ort und Stelle niemand erreichbar, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Wir sind berechtigt, auch Abhilfe zu schaffen, indem wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer eine nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlagen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

4. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den TRAVELHOUSE nicht zu vertreten hat.

Mitwirkungspflicht des Reisenden (BGB $ 651 c-g)

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe (§ 651 c), so kann der Reisende selbst Abhilfe und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, so müssen Beanstandungen unverzüglich der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden.
Ist die Reise im Sinne des § 651 c mangelhaft, so mindert (§ 651 d) sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 472. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651 c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen (§ 651 e). Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung der Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 471 zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last.
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651 g). Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Ein gültiger Reisepass ist für fast alle von uns angebotenen Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist auch ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, da wir Ihnen in bezug auf die Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen, da Sie sich bitte dann aber von Ihrem Arzt beraten lassen. Eine unverbindliche Information, welche Impfungen Sie für welche Länder benötigen, finden Sie bei der jeweiligen Tourausschreibung.
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzuleiten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.

Versicherungen

Wenn im Leistungsverzeichnis angeführt, ist bei allen unseren Reisen im Reisepreis die Reiserücktrittskostenversicherung bis zur Höhe des Reisepreises eingeschlossen. Versicherungsfall ist, wenn ein Reiseteilnehmer aus einem der nachstehend aufgeführten Ereignisse verhindert ist, die Reise anzutreten oder deshalb eine vorzeitige oder spätere Rückreise erforderlich wird: plötzlich eintretende schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für zwei Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, da diese gleichfalls versichert ist, bedeutender Sachschaden am Eigentum des Reiseteilnehmers durch Feuer oder ein anderes Elementarereignis, wodurch seine Anwesenheit zwingend erforderlich wird. Zusätzlich entstandene Rückreisekosten werden ebenfalls übernommen. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird auf € 25,– je Person festgelegt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v. H. selbst, mindestens € 25,– je Person.
Weitere im Tourpreis eingeschlossene Versicherungen sind: 1) Reise-Gepäck-Versicherung bis € 1.500,– / 2) Reise-Unfall-Versicherung für den Todesfall € 15.000,–, für den Invaliditätsfall bis € 30.000,– Bergungskosten € 500,–; bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr für den Todesfall € 2.500,–, für den Invaliditätsfall € 7.500,–, Bergungskosten € 500,– / 3) Reise-Haftpflicht-Versicherung für Personenschäden und Sachschäden bis zu € 1.000.000,– pauschal / 4) Reise-Krankenversicherung (Selbstbeteiligung € 50,–): Während der gesamten Reise sind Sie im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reisekrankenversicherung gegen Krankheit versichert. Im Ausland besteht Kostenersatz bei Krankheit oder Unfall a) für med. notwendige Heilbehandlung 100 %, b) für Rückführung Erkrankter oder Verunglückter aus dem Ausland 100 %, c) die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum Bestattungsort bei Tod. Da der Umfang des Versicherungsschutzes hier nur in abgekürzter Form wiedergegeben ist, beachten Sie bitte die Hinweise zu den einzelnen Versicherungsbedingungen in Ihrem Reiseversicherungsticket. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Jeder Schaden ist sofort schriftlich zu melden an: Touristik Assekuranz Service, Hainer Weg 13–15, 60599 Frankfurt. Bei Rücktritt von der gebuchten Reise ist außerdem unverzüglich TRAVELHOUSE zu unterrichten.
Außerdem ist eine Insolvenzschutz-Versicherung im Reisepreis eingeschlossen. Den hierfür erforderlichen Sicherheitsschein erhalten Sie mit der Rechnung bzw. über ihr Reisebüro ca. 4 Wochen vor Reisebeginn.

Leistungs- und Erfüllungsort

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

TRAVELHOUSE – Karsten Ratzke – Im Hainchen 18 – 61462 Königstein
Telefon: (0 61 74) 2 20 29 – Telefax: (0 61 74) 2 52 90
E-Mail: info@travel-house.de – Internet: www.travel-house.de